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Lohnerhöhungen 2025 und Rente mit 60 Jahren

03/12/2024

Die Vertragsparteien des Landesmantelvertrags für das Bauhauptgewerbe (LMV) haben in den diesjährigen Lohnverhandlungen für 2025 eine generelle Lohnerhöhung vereinbart. Zudem sollen Massnahmen ergriffen werden für die Sicherung der Rente mit 60 Jahren, damit die Bauarbeiter auch in Zukunft ihr verdientes Rentenalter in Würde geniessen können.

Für die Vertreter des Bauhauptgewerbes ist es nach wie vor wichtig, die aktuelle Kaufkraft zu erhalten sowie die Frührente ohne Renteneinbusse bzw. ohne Erhöhung des Rentenalters zu sichern.

Das Verhandlungsresultat gilt für alle dem LMV unterstellten Bauunternehmen sowie für rund 70'000 Bauarbeiter und beinhaltet folgende wichtige Punkte:

- Die Effektivlöhne sowie die Mindestlöhne werden per 1. Januar 2025 generell um 1,4 Prozent erhöht.

- Der Finanzierungsbeitrag der Arbeitgeberseite für die Rente mit 60 (Flexibler Altersrücktritt FAR) wird um 0,5 Prozent erhöht.

- Auf der Leistungsseite werden die Beiträge an den Ersatz der BVG-Altersgutschriften gestrichen, eine volle Rente gibt es nach 20 statt 15 Beitragsjahren und 
   die Anreize, freiwillig über 60 Jahre hinauszuarbeiten, werden erhöht.

- Die Kündigungsfrist für das Frührentenmodell der Branche wird von 5 auf 10 Jahre erhöht. Damit erhält Rente mit 60 der Bauarbeiter langfristigere Sicherheit.