Die Mitglieder des Freiburgischen Baumeisterverbands (FBV) müssen den Gesamtarbeitsvertrag des Bauhauptgewerbes des Kantons Freiburg (GAV Freiburg) einhalten.
Weiter müssen die Mitglieder des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV), und somit auch die FBV-Mitglieder, andere, nicht allgemeinverbindlich erklärte Verträge befolgen. Es handelt sich um:
- den Baukadervertrag und die Zusatzvereinbarung 23 vom 27. Januar 2023
- den Bauführervertrag
Diese Verträge sind auf der Website des SBV zu finden.