Für jede Teilzeitanstellung ist ein schriftlicher Vertrag abzuschliessen. In diesem Fall hat er den genauen Anteil der Jahressollarbeitszeit unter Angabe des Beschäftigungsgrades in % sowie der Anzahl der auf das Jahr verteilten Arbeitsstunden festzulegen (Art. 23 Abs. 3 LMV).
Um die administrative Arbeit zu erleichtern, stellt der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) seinen Mitgliedsunternehmen einen Mustervertrag für das dem LMV unterstellte Personal zur Verfügung.
Bemerkung: Es ist empfehlenswert, die Sozialversicherungsabzüge nicht auf dem Arbeitsvertrag zu vermerken, da sie sich ändern können. Sie müssen hingegen auf der Lohnabrechnung klar ersichtlich sein.