Allgemeines


Im Bauwesen werden die Löhne national im Rahmen von paritätischen Verhandlungen vereinbart. Minimallöhne werden pro Zone festgelegt. Für den Kanton Freiburg entsprechen alle Minimallöhne der blauen Zone, mit Ausnahme des Stundenlohns der Klasse C, welcher in der roten Zone liegt (siehe Anhang 9 LMV).

 

Löhne 2024 - Empfehlung FBV

 

An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 7. Dezember 2023 haben die Mitglieder des Freiburgischen Baumeisterverbands (FBV) aus eigener Initiative entschieden, für das Jahr 2024 eine Lohnerhöhung je nach Leistung vorzusehen. In diesem Zusammenhang empfiehlt der FBV eine Erhöhung von CHF 100.00 pro Monat. Diese Entscheidung wurde angesichts dessen getroffen, dass die Mehrheit der Mitgliedsunternehmen des FBV die Löhne ihrer Mitarbeiter anpassen wird.

 

Lohnauszahlung

 

Gemäss Art. 47 Abs. 2 LMV, wird der Lohn monatlich bargeldlos auf ein Gehaltskonto entrichtet. Barzahlungen haben keine befreiende Wirkung.

 

Chronologischer Überblick inkl. Löhne der Beilagen 13 und 17

 

Siehe zusammenfassendes Dokument