Löhne 2021
05.01.2021
Da die Lohnverhandlungen zu keiner Einigung führten, entsprechen die Mininmallöhne 2021 den Basislöhnen per 1. Januar 2020. Jedes Unternehmen kann jedoch frei entscheiden, ob und wie es die Löhne anpassen möchte.
Samstagarbeit
06.04.2020
Bitte beachten Sie die Pressemitteilung.
LMV 2019-2022
31.03.2019
Der Landesmantelvertrag (LMV) 2019-2022 tritt per 1. Januar 2019 in Kraft und ist bis am 31. Dezember 2022. Er wurde per 1. März 2019 für rechtsverbindlich erklärt.
Flexibler Altersrücktritt GAV FAR
Per 1. Januar 2020 werden die FAR-Beiträge der Mitarbeiter um weitere 0.25 % erhöht.Was einem Abzug
von 2.25 % vom massgeblichen Lohn enspricht. Die Arbeitgeberbeiträge bleiben unverändert auf 5.5 %.
Berufsausweise
20.12.2018
Ab dem 1. Januar 2019 verlangt der Staat Freiburg einen Berufsausweis im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens im Bauhauptgewerbe. Die Unternehmen können diesen Berufsausweis bei der Paritätischen Berufskommission Freiburg des Bauhauptgewerbes beantragen. Informationen zu diesem Thema und die auszufüllenden Dokumente stehen im Register ''Formular'' zur Verfügung.
AHV-Meldung
Bern, 20.04.2016
Der Bundesrat hebt die Pflicht auf, neue Mitarbeiter während des Jahres anzumelden. Künftig sind die Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, neue Mitarbeiter innert 30 Tagen ab Stellenantritt bei der AHV-Ausgleichskasse anzumelden. Sie können dies spätestens beim Erstellen der Lohnabrechnung zu Beginn des Folgejahres tun. Der obligatorische Versicherungsausweis für den Versicherten, mit dem der Anschluss an die AHV-Ausgleichskasse bestätigt wurde, wird ebenfalls aufgehoben.